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FG München Urteil v. - 5 K 4680/03

Gesetze: AO 1977 § 239 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 233 S. 1, AO 1977 § 233a Abs. 2 S. 3

Zinslauf

Leitsatz

1. Zahlt der Kläger nach Ablauf der Verzinsung und des Zinslaufs auf einen Nachforderungsbescheid, der sich im Nachhinein als rechtswidrig erweist und aufgehoben wird, so erhält er keine Verzinsung auf seine nunmehr zu erstattenden Steuern nach §§ 233ff. AO 1977.

2. Es besteht auch kein Anspruch auf Verzinsung aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs.

Fundstelle(n):
KAAAB-87509

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