Besteuerung von sog. Kombinationskraftwagen nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO
Leitsatz
Nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO ist die steuerliche Einstufung von sog. Kombinationskraftwagen nach den Begriffsbestimmungen
für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen des europäischen Gemeinschaftsrechts vorzunehmen, hier der Richtlinie 70/156/EWG vom
in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom , welche die Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge regelt und die spätestens seit dem von den
Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden ist.