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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 242/04

Gesetze: AO § 122 Abs. 1, AO § 125 Abs. 1, AO § 175 Abs. 1 Nr. 1

Verhältnis von unwirksamem Grundlagenbescheid zum bestandskräftigen Folgebescheid

Leitsatz

Ein Folgebescheid, der die Festsetzungen eines unwirksamen Grundlagenbescheides enthält, kann nach Ablauf der Festsetzungsfristen nicht geändert werden, wenn sich die Unwirksamkeit des Grundlagenbescheides herausstellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAB-87857

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