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BFH Urteil v. - X R 37/05

Leitsatz

Der Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung bewirkt nicht zwangsläufig eine Betriebsaufgabe i. S. des § 16 EStG. Dem Besitzunternehmer kann in einem solchen Fall das Verpächterwahlrecht zustehen. Dieses ist jedoch nur dann gegeben, wenn alle funktional wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgrundlagen verpachtet werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1451 Nr. 8
DB 2007 S. 7 Nr. 27
GStB 2006 S. 5 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 8
BAAAB-87992

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