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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 646/04 EFG 2006 S. 1404 Nr. 18

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 3c Abs. 2

Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Kapitalerträgen nur zur Hälfte als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

  1. § 3c Abs. 2 EStG verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

  2. Schuldzinsen für Darlehen, die der Finanzierung der Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen dienen, stehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den daraus erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie sind daher hälftig als Werbungskosten abzugsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1044 Nr. 17
EFG 2006 S. 1404 Nr. 18
DAAAB-88142

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