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EuGH Urteil v. - C-430/04

Gesetze: Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2

Rechtsschutz Einzelner bei umsatzsteuerlicher Bevorzugung einer öffentlichen Einrichtung

Leitsatz

Ein Einzelner, der mit einer Einrichtung des öffentlichen Rechts im Wettbewerb steht und der geltend macht, diese Einrichtung werde für die Tätigkeiten, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübe, nicht oder zu niedrig zur Mehrwertsteuer herangezogen, kann sich im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die nationale Steuerverwaltung wie des Ausgangsrechtsstreits auf Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage berufen.

Fundstelle(n):
PAAAB-88621

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