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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 1009/05

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4

Verlustfeststellung bei bestandskräftigen Bescheiden

Leitsatz

  1. Ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ist nach Bestandskraft eines Bescheides nur zulässig, wenn eine Änderungsvorschrift eingreift.

  2. Eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Rechtsprechung berechtigt nicht zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs bei einem bestandskräftigen Bescheid.

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Fundstelle(n):
AAAAB-88678

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