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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 1925/05 EFG 2006 S. 1574 Nr. 20

Gesetze: EStG § 10d Abs. 4

Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs bei einem bestandskräftigen Bescheid

Leitsatz

  1. Ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ist nach Bestandskraft eines Bescheides nur zulässig, wenn eine Änderungsvorschrift eingreift.

  2. Eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Rechtsprechung berechtigt nicht zur Neufeststellung des verbleibenden Verlustabzugs bei einem bestandskräftigen Bescheid.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 273 Nr. 5
EFG 2006 S. 1574 Nr. 20
KAAAB-88679

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