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Grenzgängerregelung DBA-Frankreich; neue Verständigungsvereinbarung
Bezug:
1. Neue Verständigungsvereinbarung
Mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzministerium wurde am eine neue Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung und zur Anwendung der Grenzgängerregelung getroffen. Die Verständigungsvereinbarung wurde mit bekannt gegeben und ist im BStBl 2006 I S. 304 veröffentlicht.
Tagegeldregelung aufgehoben
Die bisherige Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung sowie zur Grenzgängerregelung ( BStBl 1980 I S. 88, ASt-Kartei C II DBA-Frankreich Nr. 4a und vom , ASt-Kartei C II DBA-Frankreich Nr. 5) sind dadurch überholt. Die , S 1301 A – St 332 sowie die , S 1301 A – St 222, ASt-Kartei C II DBA-Frankreich Nr. 7, welche sich mit der Auslegung des Begriffes „volles Tagegeld” auseinandersetzen, werden hiermit ebenfalls aufgehoben.
2. Neuerungen
Die wesentlichen Punkte der neuen Verständigungsvereinbarung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eintägige Dienstreisen
Abwesenheitszeiten bei eintägigen Dienstreisen ohne Bedeutung
Neu ist die Definition der für die Grenzgängereigenschaft schädlichen Arbeitstage (45-Tage-Regelung). Danach ist ...BStBl 2005 II S. 375