Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 80/04

Leitsatz

Die festgesetzte Steuer wird aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung herabgesetzt, wenn entsprechend dem Antrag einer GmbH eine Gewinnausschüttung sowie die darauf entfallende anzurechnende Körperschaftsteuer gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 EStG 1990 bei ihr als Einnahmen erfasst worden sind und infolge der erstmaligen Anrechnung der auf der Gewinnausschüttung beruhenden Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer ein Steuererstattungsanspruch entstanden ist. Auf diesen Erstattungsbetrag sind Prozesszinsen gemäß § 236 Abs. 1 Satz 1 AO festzusetzen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2006 S. 199 Nr. 8
BFH/NV 2006 S. 1435 Nr. 8
DStRE 2006 S. 1029 Nr. 16
HFR 2006 S. 761 Nr. 8
KÖSDI 2006 S. 15235 Nr. 9
KÖSDI 2007 S. 15423 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2006 S. 2319
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2006 S. 4
TAAAB-88783

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank