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Finanzgericht Hamburg  v. - VI 317/04

Gesetze: AO § 110 Abs. 2 S. 4, AO § 110 Abs. 3

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert neben der fristgerechten Nachholung der versäumten Handlung auch die fristgerechte Darlegung der die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Gründe.

Fundstelle(n):
AAAAB-89102

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