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BFH Urteil v. - I R 74/05

Gesetze: KStG § 17

Ausdrückliche Verlustübernahmevereinbarung nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG

Leitsatz

Verpflichtet sich eine GmbH zur Gewinnabführung, verlangt § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG 1996 für die Anerkennung der Organschaft u. a., dass eine Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart wird. Eine dem § 302 Abs. 1 und Abs. 3 AktG entsprechende Vereinbarung muss der Ergebnisabführungsvertrag enthalten. Die jüngere zivilrechtliche Rechtsprechung zum GmbH-Konzern, wonach § 302 AktG zivilrechtlich analog anzuwenden ist, ändert daran nichts. Wird die ausdrückliche Verlustübernahmevereinbarung in einer "Klarstellungsvereinbarung" - erstmalig - nachgeholt, gelten auch für eine solche Ergänzung des Ergebnisabführungsvertrags die zeitlichen Erfordernisse des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 KStG 1996 und das Erfordernis der Eintragung in das Handelsregister.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1513 Nr. 8
DStR 2006 S. 1224 Nr. 28
DStRE 2006 S. 956 Nr. 15
HFR 2006 S. 802 Nr. 8
KÖSDI 2006 S. 15154 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2006 S. 2560
EAAAB-89183

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