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BFH Beschluss v. - VI B 122/05

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 EStG § 9

Frage der Berücksichtigung von Zahnbehandlungskosten als Werbungskosten nicht von grundsätzlicher Bedeutung; keine Zulassung der Revision wegen Rechtsfrage, die nicht zum Streitgegenstand des Klageverfahrens gehört

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1475 Nr. 8
XAAAB-89194

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