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OFD Hannover - S 7340 - 152 - StH 442

Auswirkungen der Insolvenz auf die Umsatzsteuer im Veranlagungsverfahren.

1. Allgemeines

1.1 Anwendung der Insolvenzordnung

Am trat die InsO in Kraft, Art. 110 EGInsO. Sie löst die zuvor geltenden Vorschriften über Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren ab.

Auf Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren, die vor dem beantragt worden sind, und deren Wirkungen sind weiter die zuvor geltenden gesetzlichen Vorschriften (Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung) anzuwenden, Art. 103 Satz 1 EGInsO. Gleiches gilt für Anschlusskonkursverfahren, bei denen der dem Verfahren vorausgehende Vergleichsantrag vor dem gestellt worden ist, Art. 103 Satz 2 EGInsO.

Die Entstehung der Steueransprüche wird durch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht beeinflusst, vgl. BFH-Urt. V R 80/82 v. , BStBl 1987 II S. 691. Hierfür bleiben die steuerrechtlichen Bestimmungen weiterhin maßgebend. Auch die Unternehmereigenschaft und die Steuerschuldnerschaft des Insolvenzschuldners bleiben unberührt. Die Geltendmachung der Umsatzsteueransprüche des Finanzamts richtet sich jedoch nach Insolvenzrecht.

1.2. Allgemeinverantwortlichkeit des Amtsprüfers

Für die Bearbeitung der Umsatzsteuer in Insolvenzfällen sind verschiedene Arbeitsbereiche zuständig. Eine ordnungsgemäße Abwicklung der Fälle erfordert die Zusammena...

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