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Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§§ 5, 6 EStG)
Sachverhalt
Die N-GmbH bewahrt Geschäftsunterlagen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gem. § 147 Abs. 3 AO in einem Kellerraum des Betriebsgebäudes auf. Die laufenden Kosten für die Aufbewahrung hat der Geschäftsführer mit jährlich 1.000 € ermittelt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den anteiligen Grundstücksaufwendungen (500 €), der AfA für die Ausstattung des Kellerraums (300 €), anteiligen Personalkosten und Soft- und Hardwarekosten für die Lesbarmachung der Datenbestände (200 €). Außerdem sollen 100 € einmalige Verwaltungskosten für die Datensicherung anfallen.
Unter Berufung auf das BStBl 2003 II S. 131, hat die N-GmbH zum erstmals eine aufwandswirksame Aufbewahrungsrückstellung von 10.000 € (10 Jahre × 1.000 €) gebildet.
Fragen
Zu welchem Bilanzstichtag kann eine Rückstellung für Aufbewahrungskosten erstmals gebildet werden?
Welcher Aufwand kann in eine Rückstellung für Aufbewahrungskosten einbezogen werden?
Ist die Rückstellung für Aufbewahrungskosten abzuzinsen?
Stellungnahme
Der a.a.O., entschieden, dass eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, zu welcher der Unternehmer gesetzlich verpflichtet ist, sowohl handelsrec...