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FG München Beschluss v. - 14 V 133/06

Gesetze: AO § 69, AO § 34

Haftung eines Direktors einer geschäftsführenden britischen Limited (Ltd) für die Abgabenschulden der vertretenen Ltd

Leitsatz

Der Direktor (Geschäftsführer) einer britischen Ltd, die ihrerseits Direktor einer im Inland angemeldeten anderen Ltd ist, hat die steuerlichen Pflichten der anderen Ltd zu erfüllen und kann für deren Abgabenschulden in Haftung genommen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAB-89677

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