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BFH Beschluss v. - X B 18/06

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Das sog. Tauschgutachten des BFH ist ab dem Jahr 1999 nicht mehr anzuwenden. Dieses Gutachten betrifft den Fall, dass im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen anderen Rechtsträger im Wege des Tauschs übergehen. Es befasst sich nicht mit der Frage, ob eine zur Aufdeckung der stillen Reserven führende Entnahme dann gegeben ist, wenn der bisherige Einzelunternehmer diesen Betrieb unentgeltlich auf einen Rechtsnachfolger überträgt, er aber zu diesem Betriebsvermögen gehörende Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Teil zurückbehält oder an einen Dritten überträgt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1651 Nr. 9
EAAAB-89760

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