Entnahme von Anteilen an einer
Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Das sog. Tauschgutachten des BFH ist ab dem Jahr 1999 nicht mehr
anzuwenden. Dieses Gutachten betrifft den Fall, dass im Betriebsvermögen
gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen anderen
Rechtsträger im Wege des Tauschs übergehen. Es befasst sich nicht mit
der Frage, ob eine zur Aufdeckung der stillen Reserven führende Entnahme
dann gegeben ist, wenn der bisherige Einzelunternehmer diesen Betrieb
unentgeltlich auf einen Rechtsnachfolger überträgt, er aber zu diesem
Betriebsvermögen gehörende Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Teil
zurückbehält oder an einen Dritten überträgt.
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1651 Nr. 9 EAAAB-89760