Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 60/04

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1BGB § 177BGB § 184

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Abschluss des Aufhebungsvertrages durch vollmachtlosen Vertreter

Leitsatz

Eine Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG liegt nicht vor, wenn der Veräußerer eines Grundstücks seine ursprüngliche Rechtsstellung deshalb nicht wiedererlangt, weil trotz der formellen Aufhebung des Grundstückskaufvertrags der Erwerber die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück behält. Wird der Veräußerer bei der Aufhebung des Kaufvertrags sowie beim gleichzeitigen Abschluss eines Kaufvertrags mit einem Zweiterwerber vollmachtlos vertreten und erfolgt die Genehmigung beider Verträge im Rahmen einer notariell beurkundeten Vereinbarung unter Beteiligung des Ersterwerbers, in der dieser die Löschung seiner Auflassungsvormerkung bewilligt und der Umbuchung der von ihm geleisteten Teilzahlung auf den Zweiterwerb zustimmt, liegt eine Rückabwicklung wegen Verwertung einer dem Ersterwerber verbliebenen Rechtsposition nicht vor, wenn die Verwertung dem eigenen wirtschaftlichen Interesse diente. Hat für eine GmbH als Ersterwerber deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer den Aufhebungsvertrag abgeschlossen, liegt eine Rückabwicklung auch dann nicht vor, wenn dieser die der GmbH verbliebene Rechtsposition in seinem eigenen Interesse verwertet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1700 Nr. 9
DStRE 2006 S. 1359 Nr. 21
CAAAB-89765

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank