Begriff der "erstmaligen Zulassung" im
Kraftfahrzeugsteuerrecht
Leitsatz
1. Der Begriff der
„erstmaligen Zulassung” im Kraftfahrzeugsteuerrecht ist ein
Begriff des Verkehrsrechts; seine Auslegung richtet sich nach den
verkehrsrechtlichen Vorschriften.
2. Das Datum der Erstzulassung eines
Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und
sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im
Ausland mit der dafür erforderlichen Zulassung zugelassen oder in Betrieb
genommen worden ist.
3. Die Zuteilung eines
Kurzzeitkennzeichens für Prüfungs-, Probe- und
Überführungsfahrten und dessen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug
begründet keine erstmalige Zulassung des Fahrzeugs i.S. von
§ 3b Abs. 1
Satz 3
KraftStG.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2006 II Seite 607 BFH/NV 2006 S. 1594 Nr. 8 BStBl II 2006 S. 607 Nr. 13 DB 2006 S. 1881 Nr. 35 DStRE 2006 S. 1147 Nr. 18 HFR 2006 S. 906 Nr. 9 INF 2006 S. 649 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2006 S. 2408 StB 2006 S. 326 Nr. 9 StBW 2006 S. 9 Nr. 16 YAAAB-89788