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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 34/05

Gesetze: EWGVO-2913/92 § 220 Nr. 1 EWGVO-2913/92 § 220 Nr. 2

Drittlandszollsatz statt Kontingentzollsatz

Leitsatz

Zur Frage, wann ein (aktiver) Irrtum im Sinne von Art. 220 Abs. 2 lit. b VO Nr. 2913/92 vorliegt und wann ein solcher Irrtum für den Einführer erkennbar ist (hier Ablauf der Geltungsdauer von Ursprungszeugnissen für Pilze aus China).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAB-90114

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