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Einzelfälle zur Gebäudeeigenschaft
Gebäudeeigenschaft bei Ringöfen einer Ziegelei
FMS vom , Az.: S 3230 – 3/57 – 71 916, bekannt gegeben mit – 6/4 St 9 und vom S 3230 – 20/St 9
Nach Tz. 2.7 AbgrE. vom (Karte 1 zu § 68 Abs. 1 Nr. 1) geht die selbstständige Standfestigkeit einer Umschließung nicht verloren, wenn die Betriebsvorrichtung unter vorübergehender leicht durchführbarer Abstützung der Umschließung ausgewechselt werden kann. Nach dem , HFR S. 322, ist die Umschließung des Ringofens einer Ziegelei nur dann ein Gebäude, wenn sie standfest ist und die übrigen Merkmale eines Gebäudes vorliegen. Im Entscheidungsfall war die Ringofenumschließung nur in ihrer Unterkonstruktion standfest, nicht aber in ihrer Dachkonstruktion. Letztere bildete mit dem Ringofen dadurch eine technische Einheit, dass der Ringofen auch als Fundament für die Eisenstützen des Obergeschosses und des Daches diente. Aus dem gleichen Grund wurde die Eigenschaft als Trockenschuppen als Gebäude abgelehnt, da die in den Trockenschuppen eingebauten Trockengestelle (Betriebsvorrichtungen) gleichzeitig die Dachkonstruktion mittrugen.
Die Entscheidung über d...BStBl 2006 III S. 121