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Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 3199/1/2 - St 435

Einheitsbewertung des Grundvermögens; Bewertungsverfahren bei Ein-/Zweifamilienhäusern, gerichtliches Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung

aufgehoben

Beigefügt übersendet die OFD eine neutralisierte Ablichtung des , mit dem der Bundesfinanzhof der Revision des Finanzamtes stattgegeben und die Entscheidung des Hessischen (veröffentlicht in EFG 2004, 964) aufgehoben hat, mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Das Finanzamt hatte ein Zweifamilienhaus aufgrund der besonderen Gestaltung und Ausstattung (Wohnzimmer der Hauptwohnung 60 m2, Schwimmhalle 60 m2, Wasserfläche 25 m2, 2 offene Kamine, Fußboden in Naturstein, Wohnfläche der Hauptwohnung insgesamt 206 m2 u. a.) im Sachwertverfahren bewertet. Der durch die Summe der Merkmale abgeleitete Gesamteindruck des Hauses weiche wesentlich von den Zweifamilienhäusern ab, für die zum eine den Herstellungskosten angemessene Miete habe erzielt werden können.

Das FG Kassel hatte mit Urteil vom entschieden, dass die Gestaltung und Ausstattung nicht zu einer wesentlichen Unterscheidung von anderen im Ertragswertverfahren zu bewertenden Objekte führe. Es führt jedoch aus, dass dem Finanzamt zuzugeben sei, dass es sich bei dem Objekt um einen Grenzfall handele. ...

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