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Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten; Anwendung der Vereinfachungsregelungen auf ähnliche Sachverhalte; - (BStBl I S. 845)
Bezug:
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Bezug: (BStBl 2005 I S. 845)
Mit Schreiben vom (BStBl I S. 845) hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten Stellung genommen. Zur Anwendung der Vereinfachungsregelungen (Rdnrn. 14 ff.) vertritt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung:
1. Nachweis der betrieblichen Veranlassung
Nach Rdnr. 16 des o. g. BMF-Schreibens ist die Benennung der Empfänger der Zuwendung nicht erforderlich. Der Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen kann dadurch erfolgen, dass z. B. die Einladung der Teilnehmer, aus der sich die betriebliche/geschäftliche Veranlassung ergibt, zu den Buchungsunterlagen genommen wird. Im Zweifelsfall sollte zum Nachweis der betrieblichen/geschäftlichen Veranlassung auch eine Liste der Teilnehmer zu den Unterlagen genommen werden.
2. Geltung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten
Für die anteiligen Aufwendungen für die Bewirtung i. S. d. Rdnr. 14 müssen die Aufzeichnungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nicht geführt werden.
3. Anwendung der pauschalen Aufteilung
Für Fälle, in denen im Gesamtbetrag der Aufwendungen nur die Leistungen Werbung un...