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BFH Urteil v. - VIII R 102/03

Gesetze: FGO § 48 ZPO § 86

Verstirbt der persönlich klagebefugte Gesellschafter, geht die Klagebefugnis auf den Erben über; zum Umfang transmortaler Vollmachten

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1671 Nr. 9
JAAAB-90226

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