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OFD Münster

Rentenbesteuerung nach den Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz -AltEinkG)

Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 016

Zum "Musterprozess" Rentenbesteuerung -S 0338 - 9 - St 31 - 41 folgen nachstehend die angekündigten weiteren Verfahrenshinweise:

Hintergrund:

Das BVerfG hat in seinem "Rentenurteil" vom (BVerfGE 105,73) die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG i.d.F. vor dem AltEinkG einerseits und von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Rechtslage bis zum Jahresbeginn 2005 zu bereinigen. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt und hat ab dem Kalenderjahr 2005 die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen durch die §§ 10 I Nr. 2a, II Nr. 2a, 22 Nr. 1 S.3a, aa S.3 EStG i.d.F. des AltEinkG neu geordnet.

Bei dieser Neuordnung der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge hat der Gesetzgeber angeordnet, dass zu den als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen u.a. Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen gehören und ist hinsichtlich der "Rentenbsteuerung" zu einer nachgelagerten Besteuerung übergegangen.

Den für die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendunge...

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