§ 13a ErbStG auf Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter
nicht anwendbar
Leitsatz
Der Freibetrag und der verminderte Wertansatz gemäß
§ 13a Abs. 1 und 2 ErbStG sind nicht auf den Erwerb jeder Art
von Betriebsvermögen, insbesondere nicht auf den Erwerb einzelner
Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, anwendbar. Nicht
begünstigt ist insbesondere die Übertragung von
Sonderbetriebsvermögen auf einen anderen Gesellschafter derselben
Personengesellschaft. Dies gilt auch für die von einer
Personengesellschaft für den Gesellschafter geführten Konten
(z. B. Kapitalkonto I, II, III, Privatkonto), und zwar unabhängig
davon, ob sie gesellschaftsrechtlich Forderungs- und Schuldcharakter oder
Einlagecharakter haben. Offen bleibt, ob unter bestimmten Umständen auch
der bloße Übergang einer ertragsteuerrechtlichen
Mitunternehmerstellung ohne zivilrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft die
Voraussetzungen des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllen
kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1663 Nr. 9 EStB 2006 S. 331 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2006 S. 2563 AAAAB-90511