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BFH Beschluss v. - III B 153/05

Gesetze: EStG § 63

Kein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind der Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Leitsatz

Kinder eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners sind nicht als "Kinder seines Ehegatten" i. S. des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Dies gilt auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und auch dann, wenn das Kind nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird. Die unterschiedliche Behandlung von Kindern des Ehegatten einerseits und von Kindern des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners andererseits ist nicht verfassungswidrig und verstößt auch nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1644 Nr. 9
KAAAB-90512

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