Kein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind der Partnerin
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Leitsatz
Kinder eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners sind nicht als
"Kinder seines Ehegatten" i. S. des § 63
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Dies gilt auch bei einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft und auch dann, wenn das Kind nach der
Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird. Die
unterschiedliche Behandlung von Kindern des Ehegatten einerseits und von
Kindern des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners andererseits ist nicht
verfassungswidrig und verstößt auch nicht gegen europäisches
Gemeinschaftsrecht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1644 Nr. 9 KAAAB-90512