Haftung des Grundstückseigentümers bei Vermietung des
Grundstücks an eine in Insolvenz geratene
GmbH
Leitsatz
Bei der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach
§ 74 AO handelt es sich um eine echte Ausfallhaftung, die an eine
wesentliche Unternehmensbeteiligung und an die Gebrauchsüberlassung eines
bestimmten Gegenstands anknüpft. Wurde ein Grundstück einer in
Insolvenz geratenen GmbH überlassen, erstreckt sich die Haftung auch auf
Ansprüche aus einer nach § 17 Abs. 1 UStG vorzunehmenden
Vorsteuerberichtigung aufgrund insolvenzbedingter Uneinbringlichkeit von
Entgelten, die vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
vor Aufnahme der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
vereinbart worden sind. Für die Haftung ist es ohne Belang, ob für
den Haftungsschuldner die theoretische Möglichkeit bestand, den
Überlassungsvertrag vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung zu
kündigen oder ob er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
daran gehindert war.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1615 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2006 S. 2742 NAAAB-90524