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Richtlinie 98/80/EG des Rates vom zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Anlagegold (ABl. EG 1998 Nr. L 283 S. 31 und ABl. EG 1999 Nr. L 22 S. 75);
Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2003
Bezug:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2003 die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziffer ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der EU-Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG 2002 Nr. C 279 S. 4; Berichtigung: ABl. EG 2002 Nr. C 309 S. 20) veröffentlicht. Zu ihrer Information übersendet das BMF in der Anlage einen Abdruck dieser Liste nebst der Berichtigung. Auf das Schreiben vom – IV B 2 – S 7092 – 128/01 – wird Bezug genommen.
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien des Artikels 26b Buchstabe A Ziffer ii). der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom , geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom (Sonderregelung für Anlagegold), erfüllen
(2002/C 279/03)
Gültig für das Jahr 2003
ERLÄUTERUNGEN
Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 26b Buchstabe A der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (geändert durch Richtlinie 98/80/EG vom ) gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung währen...