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BFH Urteil v. - X R 2/05

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; AO § 38

Keine gleitende Vermögensübergabe bei Verzicht auf den Vorbehaltsnießbrauch ohne Versorgungsleistung

Leitsatz

Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen liegt auch vor, wenn ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder seines Ehegatten vorbehaltenes Nutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des Berechtigten mit der Folge abgelöst wird, dass sich der bisherige Ertragsvorbehalt fortsetzt und an die Stelle des vorbehaltenen Nießbrauchs die private Versorgungsrente tritt. Es handelt sich dann um eine gleitende Vermögensübergabe, bei der die Versorgungsrente das ursprünglich vereinbart Nutzungsrecht ersetzt. Wird jedoch auf den Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des Vermögensübernehmers verzichtet, ohne dass dieser sich im Gegenzug zu Versorgungsleistungen verpflichtet, ist die spätere Vereinbarung von Versorgungsleistungen steuerlich auch dann unbeachtlich, wenn in der Vereinbarung auf das frühere Nießbrauchsrecht hingewiesen wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1824 Nr. 10
EStB 2006 S. 369 Nr. 10
HFR 2006 S. 1100 Nr. 11
WAAAB-91827

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