Fehlende Zusammenballung bei Auszahlung einer Entschädigung; keine sachliche Unbilligkeit, wenn Verzicht auf zweite Teilleistung für den Steuerpflichtigen günstiger gewesen wäre
Leitsatz
Die Besteuerung einer Entschädigung i. S. des
§ 24 Nr. 1 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz
gemäß § 34 Abs. 1 EStG setzt grundsätzlich einen
zusammengeballten Zufluss der Entschädigung in einem Veranlagungszeitraum
voraus. Eine derartige Zusammenballung ist nicht gegeben, wenn eine
Entschädigung auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt wird. Ist die
Steuerermäßigung deshalb zu versagen, weil Arbeitgeber und
Arbeitnehmer von vornherein die Auszahlung der Entschädigung in zwei
Veranlagungszeiträumen vereinbart haben, ist die Erhebung der auf die
zweite Teilleistung entfallenden Einkommensteuer nicht deshalb unbillig
i. S. des § 227 AO, weil sich der Arbeitnehmer im Ergebnis
besser gestanden hätte, wenn er auf die zweite Teilleistung verzichtet
hätte, um auf diesem Wege eine Besteuerung der ersten Teilleistung mit dem
ermäßigten Steuersatz zu erreichen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1833 Nr. 10 EStB 2006 S. 369 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2006 S. 3269 NAAAB-91830