Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II R 58/02

Gesetze: BewG § 68, BewG § 70, BewG § 138, BewG § 146, BewG § 148

Ansatz des Mindestwerts nach § 146 BewG bei Bewertung eines Erbbaurechts

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Werts eines Erbbaurechts kann auch der Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG zugrunde zu legen sein. Die Verweisung in § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG auf § 146 BewG dient nicht unmittelbar der Bewertung des Erbbaurechts, sondern der Ermittlung des Werts des bebauten, unbelasteten Grundstücks als Ausgangsgröße. Deswegen darf dabei gemäß § 146 Abs. 6 BewG der Wert des Grundstücks auch nicht niedriger angesetzt werden als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück nach § 145 Abs. 3 BewG zu bewerten wäre. Eine Bewertung des Erbbaurechts, die gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot verstößt, ist nicht durch die Nichtanwendung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks zu vermeiden, sondern dadurch, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts auch dort zugelassen wird, wo er - anders als bei der Bewertung des unbelasteten Grundstücks als Ausgangsgröße im Rahmen des § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG - gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1804 Nr. 10
DStRE 2006 S. 1135 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2006 S. 2910
BAAAB-91834

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank