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BFH Beschluss v. - III B 159/05

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2; InvZulG § 2 Abs. 3, EStG § 7 Abs. 5

Keine Pflicht des FG ein Sachverständigungsgutachten über eine nicht entscheidungserhebliche Frage einzuholen; es ist nicht zweifelhaft, dass für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "neuer Gebäude" des § 2 Abs. 3 InvZulG 1999 die für die degressive AfA des § 7 Abs. 5 EStG geltenden Grundsätze anzuwenden sind

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1884 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1618
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1618
FAAAB-91837

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