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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 136/03 EFG 2006 S. 1857 Nr. 23

Gesetze: KStG § 11, GewStG § 7 Abs. 1, GewStDV § 16 Abs. 1

Abwicklungsbesteuerung gemäß § 11 KStG und GwStG

Leitsatz

Zur Festlegung des Besteuerungszeitraums bei Abwicklung einer aufgelösten unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft gemäß § 11 KStG und zur Bedeutung der vorgesehenen Regellänge von drei Jahren.

Der für die Körperschaftsteuer festgelegte Besteuerungszeitraum gemäß § 11 KStG gilt über § 7 Abs. 1 GewStG auch für die Veranlagung der Gewerbesteuer.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 358 Nr. 6
EFG 2006 S. 1857 Nr. 23
QAAAB-92532

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