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BFH Beschluss v. - X B 58/06

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 22; BGB § 607

Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als sonstige Einkünfte

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO, ob ein an Kapital- bzw. Personengesellschaften Beteiligter dadurch Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 2 EStG erzielt, dass er von diesen Gesellschaften Provisionen für die Übernahme von insgesamt 24 Bürgschaften gegenüber kreditgewährenden Banken erhält. Die Provisionseinnahmen könnten (teilweise) auch als Gewinnanteile i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Sonderbetriebseinnahmen) oder als verdeckte Gewinnausschüttungen i. S. des § 20 EStG oder als sonstige Einkünfte i. S. des § 22 EStG anzusehen sein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1837 Nr. 10
VAAAB-92620

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