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BFH Beschluss v. - II B 162/05

Gesetze: BewG § 5, BewG § 6, BewG § 12, BewG § 13

Abzinsung von Verbindlichkeiten, die im Rahmen einer gemischten Schenkung aufschiebend bedingt auf den Bedachten übergegangen sind

Leitsatz

Hat bei Schenkung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt der Beschenkte die den Grundpfandrechten zugrunde liegenden Darlehensverbindlichkeiten erst mit Beendigung des Nießbrauchs zu übernehmen, stellt die Nießbrauchsbeendigung eine aufschiebende Bedingung i. S. des § 6 Abs. 1 BewG für den Schuldübergang dar. Die bei Bedingungseintritt auf den Beschenkten übergegangenen Darlehensverbindlichkeiten sind gemäß § 6 Abs. 2 i. V. mit § 5 Abs. 2 BewG bereits auf den Ausführungszeitpunkt der nunmehr gemischten Schenkung anzusetzen. Die bei Beendigung des Nießbrauchs noch bestehende Darlehenssumme ist gemäß § 12 Abs. 3 BewG auf den Ausführungszeitpunkt der Schenkung abzuzinsen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1845 Nr. 10
OAAAB-92631

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