Abzinsung von Verbindlichkeiten, die im Rahmen einer gemischten Schenkung aufschiebend bedingt auf den Bedachten übergegangen sind
Leitsatz
Hat bei Schenkung eines mit Grundpfandrechten belasteten
Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt der Beschenkte die den
Grundpfandrechten zugrunde liegenden Darlehensverbindlichkeiten erst mit
Beendigung des Nießbrauchs zu übernehmen, stellt die
Nießbrauchsbeendigung eine aufschiebende Bedingung i. S. des
§ 6 Abs. 1 BewG für den Schuldübergang dar. Die bei
Bedingungseintritt auf den Beschenkten übergegangenen
Darlehensverbindlichkeiten sind gemäß § 6 Abs. 2
i. V. mit § 5 Abs. 2 BewG bereits auf den
Ausführungszeitpunkt der nunmehr gemischten Schenkung anzusetzen. Die bei
Beendigung des Nießbrauchs noch bestehende Darlehenssumme ist
gemäß § 12 Abs. 3 BewG auf den
Ausführungszeitpunkt der Schenkung abzuzinsen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1845 Nr. 10 OAAAB-92631