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BFH Urteil v. - II R 35/06

Gesetze: BewG § 139; AO § 119, AO § 125, AO § 355

Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung eines Einspruchs für den Ehegatten; Fehler bei der Anwendung der Rundungsregel führt nicht zur Nichtigkeit

Leitsatz

Werden Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte übertragen, sind die Grundstückswerte grundsätzlich für die einzelnen auf die Bedachten übertragenen Anteile festzustellen und nach § 139 BewG abzurunden. Werden in einem Bescheid über die Feststellung von Grundstückswerten die Werte für die einzelnen auf die Bedachten übertragenen Miteigentumsanteile nicht betragsmäßig festgestellt und je für sich abgerundet, ist der Feststellungsbescheid nicht wegen Unbestimmtheit nichtig, wenn die Grundstückswerte sich aus dem Bescheid errechnen lassen. Die unzutreffende Anwendung der Rundungsregelung ist kein besonders schwerwiegender, zur Nichtigkeit des Bescheids führender Fehler.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1800 Nr. 10
CAAAB-92635

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