Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung eines Einspruchs für den Ehegatten; Fehler bei der Anwendung der Rundungsregel führt nicht zur Nichtigkeit
Leitsatz
Werden Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere
Bedachte übertragen, sind die Grundstückswerte grundsätzlich
für die einzelnen auf die Bedachten übertragenen Anteile
festzustellen und nach § 139 BewG abzurunden. Werden in einem
Bescheid über die Feststellung von Grundstückswerten die Werte
für die einzelnen auf die Bedachten übertragenen Miteigentumsanteile
nicht betragsmäßig festgestellt und je für sich abgerundet, ist
der Feststellungsbescheid nicht wegen Unbestimmtheit nichtig, wenn die
Grundstückswerte sich aus dem Bescheid errechnen lassen. Die unzutreffende
Anwendung der Rundungsregelung ist kein besonders schwerwiegender, zur
Nichtigkeit des Bescheids führender Fehler.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2006 S. 1800 Nr. 10 CAAAB-92635