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BFH Beschluss v. - IX B 179/05

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 1; GVG § 21e; GG Art. 101

Zurückverweisung einer Rechtssache an FG bei Verstoß der Vorinstanz gegen die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts; Änderung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 1873 Nr. 10
KÖSDI 2007 S. 15421 Nr. 2
AAAAB-92653

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