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Oberfinanzdirektion Chemnitz - S 2151 - 34/80 - St 21

Ertragsteuerliche Folgen aus der Ablösung landwirtschaftlicher Altschulden nach §§ 7 ff. Landwirtschafts-Altschuldengesetz (LwAltschG) bei LPG-Nachfolgeunternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG

Bezug:

Mit o. g. Verfügung vom hat die OFD Chemnitz zu den ertragsteuerlichen Folgen aus der Ablösung landwirtschaftlicher Altschulden Stellung genommen. In Tz. 2.3 der Verfügung ist geschildert, dass die Ablösung bei Nachfolgeunternehmen in der Rechtsform von Personengesellschaften zur gewinnwirksamen Auflösung früher gebildeter passiver Ausgleichsposten führt. Daraus resultierenden, unbilligen steuerlichen Belastungen kann ggf. – nach den Umständen im Einzelfall – mit persönlichen Billigkeitsmaßnahmen wie z. B. Stundungen begegnet werden (vgl. Tz. 2.3 der genannten Verfügung).

Die obersten Finanzbehörden haben entschieden, dass stattdessen auch eine abweichende Festsetzung nach § 163 Satz 2 AO möglich ist, wenn sie mit der Abgabe der Feststellungserklärung für das Wirtschaftsjahr der Altschuldenablösung schriftlich – einheitlich für das Unternehmen und alle Gesellschafter – beantragt wird.

Die Billigkeitsmaßnahme greift den Rechtsgedanken des (BStBl 1998 II S. 180) auf. Der BFH hat in diesem Urteil für den Fall, dass ein Mitunternehmeranteil gegen eine Abfindung unter dem Buchwert des steuerlichen Kapitalkontos erworben wird, entschieden, dass in der Steuerbilanz in Höhe der Differenz z...

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