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BAG Urteil v. - 1 AZR 141/04

Gesetze: GG Art. 9 Abs. 3

Leitsatz

Die gewerkschaftliche Mitgliederwerbung ist durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt. Die Grenzen zulässiger Werbung werden überschritten, wenn sie mit unlauteren Mitteln erfolgt oder auf die Existenzvernichtung einer konkurrierenden Gewerkschaft gerichtet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 1456 Nr. 26
DB 2005 S. 1858 Nr. 34
NJW 2005 S. 3019 Nr. 41
IAAAB-93388

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