Wird in einer Nichtzulassungsbeschwerde der Zulassungsgrund der entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 2. Alternative nF) geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer die gesetzlichen Voraussetzungen so substantiiert darlegen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, allein anhand der Beschwerdeschrift und des Berufungsurteils das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zu prüfen.
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Fundstelle(n): BB 2005 S. 836 Nr. 15 DB 2005 S. 784 Nr. 14 KAAAB-93600