Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 2 AZR 630/03

Gesetze: BGB § 271 Abs. 1

Leitsatz

1. Ist in einem Abfindungsvergleich der Zeitpunkt der Fälligkeit für die Abfindung nicht bestimmt, so kann sich der Fälligkeitszeitpunkt aus den Umständen ergeben (§ 271 Abs. 1 BGB).

2. Wird der Vergleich vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geschlossen und soll die Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG und entsprechend §§ 9, 10 KSchG gezahlt werden, so liegen in aller Regel Umstände iSd. § 271 Abs. 1 BGB vor, aus denen sich als Fälligkeitszeitpunkt derjenige der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 2824 Nr. 51
BFH/NV-Beilage 2005 S. 165 Nr. 2
DB 2004 S. 2430 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2005 S. 3889
MAAAB-93780

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank