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BAG Beschluss v. - 5 AZB 27/05

Gesetze: ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; SGB IV § 28a

Leitsatz

Eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangt, ihn für einen bestimmten Zeitraum bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden. Für einen solchen Rechtsstreit sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Sozialgerichte zuständig.

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 1008 Nr. 18
DB 2006 S. 168 Nr. 3
NJW 2006 S. 171 Nr. 3
GAAAB-94219

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