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BAG Beschluss v. - 5 AZB 37/04

Gesetze: ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 5; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; GG Art. 19 Abs. 4

Leitsatz

Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht.

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 2696 Nr. 48
DB 2004 S. 2648 Nr. 49
BAAAB-94225

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