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BAG Urteil v. - 5 AZR 511/05

Gesetze: BGB § 199 Abs. 1; BGB § 307

Leitsatz

Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2006 S. 2205 Nr. 30
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2006 S. 3309
LAAAB-94346

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