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BAG Urteil v. - 5 AZR 545/04

Gesetze: BGB § 138; BGB § 242; BGB § 305c; BGB § 307; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 3; ArbZG § 6 Abs. 5; ZPO § 545; ArbGG § 73

Leitsatz

1. Für Angehörige eines Rettungsdienstes ist regelmäßig ein Nachtzuschlag in Höhe von 10 % des Arbeitsverdienstes iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG angemessen.

2. Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen, die nur für den Arbeitnehmer zum Anspruchsverlust führen, widersprechen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und sind deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

3. Bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen, weil der Arbeitnehmer Verbraucher iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 443 Nr. 8
DB 2006 S. 1273 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2005 S. 3197
EAAAB-94357

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