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BAG Urteil v. - 5 AZR 617/01

Gesetze: AEntG § 1a; GG Art. 12; EG Art. 49

Leitsatz

1. Die Bürgenhaftung nach § 1a AEntG ist mit der durch Art. 49 EG gewährleisteten Freiheit des Dienstleistungsverkehrs vereinbar.

2. Der Haftung nach § 1a AEntG unterliegt nur der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt für tatsächlich geleistete Arbeit. Nicht erfasst werden Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers sowie Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 1008 Nr. 18
DB 2005 S. 1061 Nr. 19
HAAAB-94382

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