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BAG Urteil v. - 5 AZR 690/01

Gesetze: BGB § 134; BGB § 138; StGB § 263; StGB § 266 a; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2003 S. 1960 Nr. 37
BB 2004 S. 447 Nr. 8
BFH/NV-Beilage 2004 S. 193 Nr. 2
DB 2003 S. 1581 Nr. 29
DStR 2004 S. 2109 Nr. 49
IAAAB-94399

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