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BAG Urteil v. - 6 AZR 539/02

Gesetze: Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom (BMT-G II) § 63; BGB § 133; BGB § 157; ZPO § 139; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b

Leitsatz

Eine ordnungsgemäße Geltendmachung eines Anspruchs nach § 63 Abs. 1 BMT-G II innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit setzt voraus, dass der Anspruch bereits entstanden ist. Auf die Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 1860 Nr. 34
DB 2005 S. 1011 Nr. 18
YAAAB-94534

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