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BAG Urteil v. - 8 AZR 198/03

Gesetze: BGB § 613a Abs. 1; Richtlinie 77/187/EWG; Richtlinie 2001/23/EG; InsO § 113 aF; InsO § 125; InsO § 126; InsO § 127; InsO § 128; ZPO § 894

Leitsatz

Findet nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung ein Betriebsübergang statt, besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2005 S. 383 Nr. 7
DB 2004 S. 2107 Nr. 39
DAAAB-94768

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